Abstandsmessung in Ubstadt-Weiher, BAB 5, km 600.2, F-Basel – VKS 3.2 3d Messung Video-Band-Aufzeichnung

Abstandsmessung in Ubstadt-Weiher, BAB 5, km 600.2, F-Basel Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr

Abstandsunterschreitung in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F-Basel führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Abstandsverstoß erfolgte am in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F-Basel. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 148 km/h der erforderliche Abstand von 61,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D …Mehr

In Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, in Höhe km 600,2 wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h wurde der erforderliche Abstand von 46,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, in Höhe km 600,2, F-Basel nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

In Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 29,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F – Basel nicht eingehalten.Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr