Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, B 31, Schwarzwaldstr. Höhe Fabrikstr., stadteinwärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät 41 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr