Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Fahrenort, Ecke Brachvogelweg, beide Richtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 55 km/h durch Lichtschrankenmessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 55 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr