Der erforderliche Abstand wurde in Köngen auf der BAB 8, km 184,900, Fahrtrichtung KA – M  nicht eingehalten. Am 2.12.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 60,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 19,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß …Mehr