Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart-Möhringen, B 27, stadtauswärts, vor Körschtalbrücke, FR Fasanenhof um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 104 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr