Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85669, Pastetten – Fendsbach, St 2331, Höhe Einm. Fendsbacher Hof mit 19 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 79 km/h. Beweismittel: Messung mit Jenoptik Enforcement Trailer und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit in 85669, Pastetten / Fendsbach, St 2331, Höhe Fendsbach Hs.-Nr. 2 begangen, Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85669, Pastetten / Fendsbach, St 2331, Höhe Fendsbach Hs.-Nr. 2 mit 20 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Jenoptik Enforcement Trailer Semstation dokumentierte mit Foto 80 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in 85669, Pastetten / Fendsbach, St 2331, Höhe Fendsbacher Hof festgestellt, Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85669, Pastetten / Fendsbach, St 2331, Höhe Fendsbacher Hof die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Jenoptik Enforement Trailer SemiStation mit Frontfoto ergab 79 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Innerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsüberschreitung in 85669, Pastetten / Fendsbach, St 2331, Höhe Fendsbacher Hof festgestellt, Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
In 85669, Pastetten / Fendsbach, St 2331, Höhe Fendsbacher Hof wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Jenoptik Enforcement Trailer mit Frontfoto ergab 80 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, …Mehr