Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, B 38a, Will-Sohl-Straße, Ri. Feudenheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 70 km/h. Durch Messung mit PoliScan Speed wurden 99 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Geschwindigkeitsübertretung in Mannheim, B 38a, Höhe Will-Sohl-Straße, Ri. Feudenheim wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Mannheim
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, B 38a, Höhe Will-Sohl-Straße, Ri. Feudenheim die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed stationär mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 99 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr