Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, Finkenbrunn, Höhe Zufahrt zu den Anwesen 140 und 150, Ri. stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 …Mehr