Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Finnentrop, Rönkhausen, L 687 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 80 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit SpeedoPhot Radar Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Olpe übersandt. …Mehr