Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flieden, L 3372, Höhe Eim. Fuldaischen Höfe, i.R. Schlüchtern mit 6 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 …Mehr