Bei einer Geschwindigkeitsmessung in München, auf der A 8 West, Ri. München, Abschnitt 240, bei km 2,894 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, um 22 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär- TraffiStar S 330 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr