Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der erforderliche Abstand von 48,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Meißenheim, BAB 5 , KM 711,820 , Fahrtrichtung BA-KA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung mit Foto festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr