Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Seybruch, auf der B 191, Abs. 250, St. 2.251, FR Dömitz . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 stat. Geschw. 78 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm …Mehr