In Neuenburg, auf der BAB 5, km 777,8, KA-BA wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neuenburg, auf der BAB 5, bei km 777,8, KA-BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3 D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr