Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Friedreichstraße, FR Kronenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 40 km/h 75 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto. Verletzte Vorschriften:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr