Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ingolstadt, Frühlingstraße 13, St. Vinzenz, Ri. Nürnberger Straße festgestellt. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 57 km/h Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr