Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85080, Gaimersheim, EI 10, Böhmfelder Straße, Höhe Einmg. Brachshammerweg mit 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat …Mehr