Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Feldhorst, Burrdiek Nr. 6, L 84 um 18 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung  ergab 88 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Bearbeitende …Mehr