Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 50,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Grundheim, Gem. Grundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen  wurde bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § …Mehr