Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 200, Gem. Hornbek, Fahrtrichtung Roseburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 86 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr …Mehr