Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Orlishausen, LK Soem., L 1058, Kreuzung L 2140 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 46 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Lasermessung wurden 96 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr