Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rümmelsheim, Gem. Rümmelsheim, A 61,Höhe km 288,7, FR Süden mit 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 119 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr