Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 69469, Gem. Weinheim, B 38, Mannheimer Straße, Rtg. Viernheim um 16 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr