Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde Münster, Gescherweg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 43 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, …Mehr