Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 006, Eppingen-Richen, Ittlinger Str., ggü Kirche, FR Ortsmitte ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 18 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 48 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. …Mehr