Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oberhausen, Goebenstraße, geg. 51, i.R. Helmholtzstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 34 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 Laser und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr