Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Leipzig, Göbschelwitzer Str., zw. Kreisverkehr / Storchenweg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan FM1 46 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr