Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13627, Berlin, Ch/Wi, BAB 100, Goerdeler Steg, Ri. Seestr. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit einem Geschwindigkeitsgerät wurden 103 km/h dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr
Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften in 13627, Berlin Ch, BAB 100/Goerdeler Steg, Ri. Seestr. führte zu Bußgeldbescheid, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 13627, Berlin Ch, BAB 100/Goerdeler Steg, Ri. Seestr. um 10 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurden 15,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsgerät mit Frontfoto. Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr