Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Hamburg, BAB 7, 152+126, i. R. Norden, GPS 53.5847594,9.9162870. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 90 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 …Mehr