Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Würzburg, Grombühlgasse, ggü. 40 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 50 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 …Mehr