Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Delmenhorst, Delmenhorster Str., ggü. 378, Rtg. Groß Mackenstedt mit 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 350 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr