Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Großwallstadt, B 469, Abschnitt 240, km 1,500, Ri. Seligenstadt um 16 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 136 km/h, Beweismittel: Messgerät Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8.0 und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr