Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der L 40, Abschnitt 163, km 0,4, zw. Güterfelde u. Großbeeren, FR Großbeeren, B 1. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 59 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto 109 km/h. Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 …Mehr