Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung H.-Martin-Schleyer-Straße / Riedmühlestr., Rtg. Osten in 71063, Sindelfingen bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in 71063, Sindelfingen eröffnet. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Sindelfingen übersandte Formular Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese …Mehr