Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, Grothusstraße, Richtung Norden Nordwest, vor Hackhorststraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 57 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr