Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Gem. Hamwarde, L 205, AB 027, km 1,400 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, …Mehr