Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Braunschweig, Hansestraße, Höhe Nr. 50, auswärts mit 46 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Messung mit Multanova VR 6F, Foto. Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, …Mehr