Der Rotlichtverstoß in Delmenhorst, Fr.-Ebert-A. / Koppelstraße, FR Hasporter Damm wurde mittels Messgerät TRAFFIPHOT-3 mit Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Delmenhorst übersandte Formular Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei …Mehr