In München, Heckenstallertunnel, Ri. Westen, Block 227, mittler Spur, MQ6 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 72 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsverstoß in München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, Block 223, li. Spur, MQ7 begangen, Bußgeldstelle Straubing
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, Block 223, li. Spur, MQ7 um 21 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto 61 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsverstoß in München, Heckenstallertunnel, Ri. Westen, Block 227, linke Spur, MQ6 begangen, Bußgeldstelle Straubing
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Heckenstallertunnel, Ri. Westen, Block 227, linke Spur, MQ6 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 15 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto ergab 55 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsverstoß in München, Heckenstallertunnel, Ri. Westen, Block 227, li. Spur begangen, Bußgeldstelle Straubing
Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in München, Heckenstallertunnel, Ri. Westen, Block 227, li. Spur festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 55 km/h. Die Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 dokumentierte die Übertretung von 15 km/h mit Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, block 223, Rechte Spur, MQ7
München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, block 223, Rechte Spur, MQ7 Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten …Mehr
Bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, Block 223, linke Spur, MQ7 mit 97 km/h festgestellt worden, Bußgeldstelle Straubing
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, Block 223, linke Spur, MQ7 um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 , Foto Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § …Mehr
In München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, Block 233, Spur MQ7 Geschwindigkeitsverstoß begangen, Bußgeldstelle Straubing
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, Block 233, Spur MQ7 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto ergab 62 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten festgestellt, Bußgeldstelle Straubing
Mit 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, Block 223, mittlere Spur, MQ 7 innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto ergab 62 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr