Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Schwabach, Hembacher Weg, ggü. 16, Ri. Wiesenstraße um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto. Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende …Mehr