Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Homburg, Hessenring, Hölderlin Schule, FR Taunusstraße mit 15 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 45 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 …Mehr
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß in Bad Homburg, Hessenring, neben Hölderlin Schule, FR Taunusstraße eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Homburg, Hessenring, neben Hölderlin Schule, FR Taunusstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 56 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr