Bei einer Geschwindigkeitsmessung in München, Leopoldstraße, FR süd, Hörwarthstraße  wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 51 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Handmessgerät FG21P. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 …Mehr