Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Ludwigshafen, B 9, Gem. Ludwigshafen, L 523, HH geg. Horst-Schork-Straße, Worms. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 97 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr