Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, Hülshoffstr. ca. 100 m vor LZA, FR B 54 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 wurden 50 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr