Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, Engelstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 46 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte …Mehr