Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Eichenzell, Döllbach, B 279, i. R. Döllbach um 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte …Mehr