Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Empfingen, BAB 81, km 638,9, Fahrtrichtung Singen-S nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videobandaufzeichnung, VKS 3D Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr