Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Altendorf, S154, Fahrtrichtung Sebnitz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 47 km/h mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr