Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in der rechten Hand vor den Körper in Neumünster, auf der A 7, bei km 94,150, in Rtg. Hamburg gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, Foto. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § …Mehr