Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 102, Premnitz, OT Döberitz, Rathenower Str., Bushaltestelle, A 490, km 6,97, in Rtg. Premnitz um 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden86 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1 und Frontfoto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § …Mehr